Repressionen: Bundesgerichtshof ist angerufen
Abwehr des Versuchs journalistische Quelle zu diskreditieren.
Die Absicht ist so klar wie einfach und aus Sicht aller Agitateure vermeintlich selbstredend: Man möchte Betroffene einer Versagung regulär zustehender Unterstützungsleistungen, im Kontext unrechtmäßiger und deswegen verneinter Anforderungen von internen Geschäftsdetails des Pressedienstes, mittels Schulden, Räumung und Erpressung - hin zur Anerkennung von illegalen Vorstellungen der Sachbearbeiter - in eine Situation zwingen, in der Kontrolle möglich wird; bis zur Aufgabe der Tätigkeit. Es handelt sich um ungenierte Repression gegenüber des hiesigen Angebotes im Anschein der Wahrung sozialer Gefüge - getreu dem Motto: „Such Dir endlich richtige Arbeit“.
Anerkannte Pressetätigkeit ist respektable Beschäftigung.
Das Jobcenter möchte Vertreter dazu zwingen die konstruierte Schuldenfalle anzuerkennen und sich den Schreckgespenstern der Einrichtung und den zumeist eben diskriminierend repressiven Narrativen zu beugen, die in ihrer Sanktionspraktik längst von obersten Gerichten untersagt wurden, was in der aktuellen gesellschaftlichen Dynamik allerdings ignoriert wird, erhofft man sich und seinen Vorstellungen einer Freiheit durch Arbeit doch neuen Aufwind. Inakzeptabel.
Das Motiv der Verursacher? So verkehrt wie deplatziert, nämlich: Was, wenn das Jeder macht? In Zeiten eines kollektiven Traums des Daseins als "Influencer", also befürchtetem Schaden für die Staatskasse und Grund eskalierend gesellschaftlicher Ordnung, wird Arbeit des Dienstes schlicht verunglimpfend gleichgesetzt, diffamiert und im Kontext derartig seit Jahrzehnten aufkeimender Menschenverachtung verrufen. Seien es auch Eifersucht, Missgunst oder Zwänge: Irrelevant.
In diesem Sinne: Stopp der Repressionen.
Der Bundesgerichtshof ist aufgerufen die existenzielle Notlage eines Beschäftigten im Kontext der Situation aufzugreifen und dahingehend an die gerichtlichen Instanzen zurückzuverweisen, dass jener seine Rechte ordnungsgemäß geltend machen und wahren kann.
09.09.2025